Abendschule
Die Abendschule schließt mit der Facharbeiterprüfung ab (nur praktische Prüfung - übrige Noten werden angerechnet). Berechtigung zur Beantragung beachtlicher Förderungen wie Existenzgründungsbeihilfe und Investitionsförderungen. Bestätigung für Bildungskarenz ist je nach Abendschulform möglich!
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Abendschule:
- abgeschlossene außerlandwirtschaftlich Berufsausbildung (Lehre) oder
- Abschluss einer mittleren oder höheren Schule (Matura, etc.) oder
- Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule mit anderer Fachrichtung
- Erreichung des 21. Lebensjahres